Warum eigentlich Datenschutz?
Jeder Unternehmer und Selbstständige, der personenbezogene Angaben verarbeitet ist zum Datenschutz verpflichtet. Daten von Kunden, Mandanten, Patienten, Geschäftspartnern, Lieferanten, Dienstleistern oder ganz einfach den Mitarbeitern, sogar simple E-Mail-Adressen sind ein gefundenes Fressen für Kriminelle und Datendiebe. Auch unternehmenseigene Unterlagen, beispielsweise Bankdaten oder personenbezogene Angaben eignen sich für Identitätsdiebstähle und damit verbundene Betrugszwecke. Ob diese in schriftlicher oder elektronischer Form vorliegen, ist Nebensache. Die Wenigsten kennen und beachten die für den Datenschutz relevanten Richtlinien. Bei Nichteinhaltung der spezifischen Einzelheiten drohen zum Teil empfindliche Strafen. Ein Verstoß gegen die Bestimmungen des BDSG kann mit einer Geldstrafe von bis zu 4% des Jahresumsatzes oder einer Freiheitsstrafe geahndet werden.
Unabhängig von der Unternehmensgröße müssen die Bestimmungen des BDSG von allen Unternehmen umgesetzt werden.
Stellen Sie sich dazu folgende Fragen:
Dokumentation
Dokumentieren Sie Ihre Verfahren zur Datenverarbeitung?
Externe Dienstleister
Setzen Sie externe Dienstleister ein, die Personaldaten verarbeiten?
Gesetzliche Vorschriften
Wahren Sie die Rechte von Betroffenen bei der Speicherung personenbezogener Daten?
Mitarbeiter Schulungen
Werden Ihre Mitarbeiter regelmäßig im Datenschutz geschult?
Datensparsamkeit
Beachten Sie bei der Datenerhebung die Grundsätze der Datenvermeidung und Datensparsamkeit?
Erfordernisse eingehalten
Sind Ihre Mitarbeiter und Beschäftigten mit den besonderen Erfordernissen des Datenschutzes vertraut?
Verfahrensverzeichnis
Verfügen Sie über ein Verfahrensverzeichnis?